Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. § 1 Geltungsbereich

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- und rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
    2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen HDE Trade Services GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt HDE Trade Services GmbH nicht an, es sei denn, HDE Trade Services GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. § 2 Vertragsschluss und Lieferung

    1. Alle von Besteller aufgegebenen Bestellungen stellen lediglich Angebote gegenüber HDE Trade Services GmbH dar. Diese Angebote unterliegen den vorliegenden Geschäftsbedingungen und gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der bestellten Waren und der Annahme der Bestellung durch HDE Trade Services GmbH.
    2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Sämtliche Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich. HDE Trade Services GmbH bemüht sich, die bestellten Waren innerhalb der angegebenen Lieferzeiten zu liefern; die Einhaltung der Lieferzeit ist jedoch für die Abwicklung des Geschäfts nicht wesentlich.
    3. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die eine Lieferung erschweren oder unmöglich machen, sind von HDE Trade Services GmbH nicht zu vertreten. Gerät die Lieferung durch unvorhersehbare, nicht von HDE Trade Services GmbH verschuldete Umstände in Verzug, z.B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch beim Vorlieferanten – sowie auch infolge nicht rechtzeitiger Selbstlieferung, ist HDE Trade Services GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Wird die Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollte Besteller aufgrund eines von HDE Trade Services GmbH verschuldeten Verzuges einen Schaden entstehen, so ist Besteller berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung der Verzugsentschädigung und zum Rücktritt setzt voraus, dass Besteller HDE Trade Services GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt.
    5. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten. Sollte Besteller nicht anwesend sein, um die Lieferung entgegenzunehmen, werden die bestellten Waren als geliefert angesehen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht im Zeitpunkt der Übergabe, oder, wenn Besteller sich im Annahmeverzug befindet, in dem Zeitpunkt, in dem Besteller die Produkte angeboten werden, auf Besteller über.
    6. Besteller ist verpflichtet, die bestellte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Sollte die bestellte Ware beschädigt sein (oder fehlen), ist Besteller verpflichtet, HDE Trade Services GmbH innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Ablieferung anzuzeigen.
  3. § 3 Zahlungsbedingungen

    1. Der Besteller kann den Kaufpreis beim Aufgeben der Bestellung mit Kreditkarte oder per Rechnung zahlen.
    2. Wählt der Besteller die Zahlungsweise „per Rechnung“, prüft und bewertet HDE Trade Services GmbH die Datenangaben des Bestellers. Bei berechtigtem Anlass behält sich HDE Trade Services GmbH vor, entsprechende Angaben über den Besteller einzuholen, um die Bonität zu prüfen.
    3. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Sollte der Besteller die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt entrichten, ist HDE Trade Services GmbH berechtigt, Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich HDE Trade Services GmbH ausdrücklich vor.
    4. Besteller ist verpflichtet, HDE Trade Services GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich darüber zu informieren, wenn die Rechnung Fehler (beispielsweise inkorrekte Preise) enthält. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Rechnung als durch den Besteller akzeptiert.
    5. Alle Zahlungen müssen ohne Abzug vollständig geleistet werden. Besteller kann gegenüber Forderungen von HDE Trade Services GmbH nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von HDE Trade Services GmbH anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann Besteller nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    6. Die von HDE Trade Services GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HDE Trade Services GmbH.
  4. § 4 Mängelhaftung

    1. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen ab Ablieferung schriftlich gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erkennen des Mangels schriftlich anzuzeigen. Ein Versäumen der Frist führt zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs.
    2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.

      Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen Rechtsgründen — ausgeschlossen. HDE Trade Services GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet HDE Trade Services GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von HDE Trade Services GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    3. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.

      Sofern HDE Trade Services GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
    4. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
  5. § 5 Datenschutz

    1. Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch HDE Trade Services GmbH ausführlich unterrichtet worden Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
  6. § 6 Sonstiges

    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin-Mitte.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar (nachstehend auch „fehlerhafte Bestimmung“ sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der fehlerhaften Bestimmungen eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Beruht die Fehlerhaftigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Vertrag. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zu Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.